Architektenrecht

Um die zahlreichen Rechte und Pflichten von Architekten und Ingenieuren zu kennen und beachten zu können, bedarf es der Kenntnis umfangreicher rechtlicher Vorschriften, wie die des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Insbesondere um die Regelungen der HOAI kommt man nicht herum. Dabei ist es völlig egal, ob im jeweiligen Einzelfall noch die alten HOAI-Normen aus den Jahren 1996 oder 2009 oder bereits die aktuelle HOAI 2013 Anwendung finden.

Unsere Anwälte beherrschen alle Fassungen der HOAI und deren Unterschiede. Wir können Ihnen deshalb in jeglichen Belangen des Architektenrechtes zur Seite stehen, egal ob es um die Bestimmung von Honorarzonen, um die Berechnungen des Architektenhonorares und deren einzelnen Leistungsphasen geht oder ob es sich um Urheberrechts- oder Haftungsprobleme des Planers, Architekten oder Ingenieurs handelt.