Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für die rechtsanwaltliche Tätigkeit nach deutschem und europäischem Recht mit Sitz und/oder Niederlassung in Deutschland. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
- über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
- im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
- des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
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